Wie hoch muss das monatliche Mindesteinkommen bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln sein?

Mit dieser grundlegenden Frage setzen sich Berater*innen und Klient*innen auseinander, wenn es um Fragen der Erteilung eines bestimmten Aufenthaltstitel geht. Neuerungen, Gerichtsurteile oder sonstige Verordnungen setzen den Rahmen für den Beratungskontext.

In seiner aktualsierten Fassung hat der Kollege Claudius Voigt von der GGUA wieder einmal eine hervorragende und gut lesbare Zusammenfassung verfasst, die unter folgendem Link zu finden ist: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Mindesteinkommen.pdf

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Anrechnung von Kindergeld beim Bezug von Asylbewerberleistungen

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An wann gelte ich als “alleinerziehend“? Zum Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes.