Wie lang werden Daten bei der SCHUFA gespeichert?
Als Folge des Urteils des EUGH sowie des Bundesgerichthofes in Bezug auf die Dauer der Speicherung von persönlichen Daten und Information für die Restschuldbefreiung hat sich nun auch die Auskunftei der SCHUFA dazu geäußert. Nachdem bereits der Generalanwalt des EUGH am 16. März 2023 angekündigt hatte, dass die Dauer der Speicherung verkürzt werden müsste, und im Zuge einer erfolgreichen Restschuldbefreiung schneller als bisher die Daten gelöscht werden müssen, kündigte die SCHUFA nunmehr an, die erhobenen und gespeicherten zukünftig nicht länger als 6 Monate zu speichern, nachdem eine Restschuldbefreiung geltend geworden ist. In der Vergangenheit geschah dies meist nur auf Nachdruck hin und mittels richterlicher Hilfe.
Mehr Informationen zum Verfahren gibt es hier: https://t1p.de/rv1wt